|
|
|
Sehen am Arbeitsplatz
eine Information der
|
|
|
|
Quelle:
Faltblatt Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz der VBG -
Verwaltungsberufsgenossenschaft, Text
komplett übernommen.
|
|
|
|
|
Seit
Jahren befassen sich Wissenschaft und Forschung sehr eingehend mit den
Belastungen und Beanspruchungen an Bildschirmarbeitsplätzen. Die heute hierzu
vorliegenden wissenschaftlichen und technischen Gegebenheiten lassen eine
Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes zu, die den ergonomischen und
arbeitsmedizinischen Anforderungen gerecht wird.
Nach Erfahrungen von Arbeitsmedizinern mit der Vorsorgeuntersuchung
"Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (BCG 904-37) besitzen etwa 30-40 % der
Beschäftigten bei der Erstuntersuchung ein nicht ausreichendes oder nicht
ausreichend korrigiertes Sehvermögen. Zum Teil ist dies durch die mit dem Alter
nachlassende Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich (Akkommodation)
bedingt. Einschränkungen des Sehvermögens jeglicher Art und eine mangelhafte
Beleuchtung führen zu erhöhten Belastungen der Augen. Die Folgen können
asthenoptische Beschwerden, wie z.B. Kopfschmerzen, brennende und tränende
Augen sowie Flimmern vor den Augen sein. Weiterhin können Beschwerden des
Bewegungsapparates, wie Nacken- und Rückenschmerzen auftreten.
Aus diesen Erkenntnissen
ergibt sich die Notwendigkeit, das Sehvermögen der Beschäftigten und z.B. den
Bewegungsapparat bei entsprechenden Auffälligkeiten oder Beschwerden im
Hinblick auf die Tätigkeit am Bildschirm durch eine Untersuchung nach dem
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "Bildschirmarbeitsplätze" G 37
(BCG 904-37) zu überprüfen. Wird hierbei ein nicht ausreichendes Sehvermögen
festgestellt, so ist durch eine auf den Arbeitsplatz abgestimmte Brille die
Sehschärfe zu optimieren.
Grundsätzlich trägt die am
Bildschirmarbeitsplatz arbeitende Person dieselbe Brille wie im alltäglichen
Leben (Universalbrille), wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich ist und eine
ausreichende Anpassung des Sehens für die Nähe gegeben ist. ab einem Alter von etwa 40 - 45
Jahren müssen in der Regel so genannte Altersnahbrillen getragen werden, deren
Korrekturwert wegen der weiter abnehmenden Akkommodationsfähigkeit
kontinuierlich bis etwa zum 60. Lebensjahr verstärkt werden muss.
|
|
|
|
Arbeitsplatzbezogene Sehhilfen
|
|
|
|
Entscheidend für die Ermittlung des Bedarfes für eine spezielle Sehhilfe für
Alterssicherung und ihre korrekte Anpassung an den Arbeitsplatz ist die Berücksichtigung
- des Sehabstandes (im Idealfall gleiche Abstände von Tastatur - Auge, Vorlagenhalter -
Auge und Bildschirm - Auge),
-
der noch vorhandenen Fähigkeit zur Anpassung des Sehens im Nahbereich,
-
der Arbeitsaufgabe, die auch eine optimale Sehschärfe in der Ferne erfordern kann (z.B.
Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr).
|
|
|
|
Korrektur mit Monofocalgläsern
|
|
|
|
|
|
|
Wenn die
Arbeitsaufgabe einen optimalen Fernvisus nicht erfordert, sollte eine
arbeitsplatzbezogene Einstärkenbrille (Brille mit Monofocalgläsern) für
den Sehabstand am Arbeitsplatz verordnet werden.
|
|
|
|
Korrektur mit Bifocalgläsern
|
|
|
|
|
Erfordert die Arbeitsaufgabe eine optimale Korrektur auch in der Ferne (z.B.
Arbeiten mit Publikumsverkehr), sollte eine arbeitsplatzbezogene Brille
mit Bifocalgläsern verordnet werden. Dabei muss der Nahteil den
Korrektionswert für den Sehabstand am Bildschirmarbeitsplatz (Tastatur -
Auge), Vorlagenhalter - Auge, Bildschirm - Auge) berücksichtigen. Die
Trennkante dieser arbeitsplatzbezogenen Zweistärkenbrille sollte
verhältnismäßig hoch angesetzt werden, damit nicht mit dem
zurückgeneigten Kopf gearbeitet werden muss.
In seltenen Fällen
kann auch der Fernanteil der arbeitsplatzbezogenen Brille den Sehabstand
am Arbeitsplatz und der Nahteil die Nähe (z.B. Lesen kleiner Schrift auf
Belegen) berücksichtigen (z.B. Arbeiten am Bildschirm ohne
Publikumsverkehr.
|
|
|
|
Korrektur mit Trifocalgläsern
|
|
|
|
|
|
Bei weiterer Einschränkung der Akkomodationsbreite kommt eine Korrektur mit
Trifocalgläsern in Betracht.
Wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert, müssen bei der arbeitsplatzbezogenen
Dreistärkenbrille der Fernanteil für die Ferne, der Zwischenteil für
den Sehabstand am Arbeitsplatz und der Nahteil für die Nähe abgestimmt
werden.
Die Trennkanten sind für diese arbeitsplatzbezogene Sehhilfe entsprechend den Erfordernissen
am Arbeitsplatz verhältnismäßig hoch zu zentrieren. Die Stärke des
Zwischenteils liegt bei der im täglichen Gebrauch verwendeten
Dreistärkenbrille zwischen der Stärke des Fernteils und des Nahteils.
|
|
|
|
Korrektur mit Gleitsichtgläsern
|
|
|
|
|
Die Korrektionswirkung der Gleitsichtgläser entspricht in etwa der der
Trifocalgläser. Es fehlen die Trennungskanten. Die Abstände gehen
kontinuierlich ineinander über, allerdings in einer relativ schmalen
Korrekturstrasse. Der seitliche Glasbereich bildet Gegenstände nur
unscharf ab.
Die mit einer solchen
Brille arbeitende Person ist darauf angewiesen, größere seitliche
Kopfbewegungen vorzunehmen, um alle Gegenstände in den Seitenbereichen
scharf sehen zu können. Es muss angemerkt werden, dass nicht alle
Personen sich ohne weiteres an Gleitsichtbrillen gewöhnen können.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die notwendigen Kosten für die Untersuchungen nach dem
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 sowie für spezielle Sehhilfen
für die Arbeit an Bildschirmgeräten trägt nach § 3 Abs. 3 des
Arbeitsschutzgesetzes der Arbeitgeber.
|
|
|
|
Wie erhält der Beschäftigte eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe ?
|
|
|
|
|
Bei der Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
"Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (BCG 904-37) wird durch den
Arbeitsmediziner unter Umständen ein eingeschränktes Sehvermögen
festgestellt, das durch Verordnung einer Sehhilfe beseitigt werden kann,
möglicherweise aber auch auf einer krankhaften Veränderung der
Augenberuht. Zur Feststellung der Fehlsichtigkeit und der notwendigen
Korrektur verweist der Arbeitsmediziner den Beschäftigten an einen
Augenarzt seiner Wahl. Die Kosten für diese Untersuchung trägt die
Krankenkasse. Mit einem augenärztlichen Rezept geht der Beschäftigte
dann zum Optiker, der die Sehhilfe anfertigt.
|
|
|
|
|
|
|
|